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Allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungn
(AGB) |
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§ 1 Allgemeines |
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Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsverbindungen. |
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Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt,
es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die
Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. |
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§ 2 Vertragsschluß |
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Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten. |
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Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot
innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die
Annahme erfolgt schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung.
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Für den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere
Auftragsbestätigung maßgebend. |
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Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies
gilt nur für den Fall, daß die Nichtbelieferung nicht von uns zu
vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich unterrichtet. Die Gegenleistung, sofern
bereits erbracht, wird unverzüglich zurückerstattet.
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§ 3 Preise -
Zahlungsbedingungen |
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Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise "ab Werk" bzw. "ab Lager" einschließlich
Verpackung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise
entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages
Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese
werden wir auf Verlangen dem Besteller nachweisen. |
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Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unserem Preis
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen
Regeln betreffend den Zahlungsverzug. |
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Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt ausschließlich
erfüllungshalber und nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart
wurde. Bei Zahlung mit Schecks und Wechseln gilt die Schuld erst
mit der vollständigen und endgültigen Einlösung als
ausgeglichen. |
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Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. |
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§ 4 Lieferzeit |
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Die von uns in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit
beginnt erst, wenn der Besteller das seinerseits Erforderliche
zur Klärung aller technischen Fragen getan hat. |
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Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten. |
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Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. |
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Liegen die Voraussetzungen von Absatz 3 vor, so geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist. |
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Kann die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit aufgrund
höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg - auch zwischen fremden
Staaten -, politischen Umwälzungen, Aufruhr sowie lang
andauernden Streiks nicht eingehalten werden, sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, sofern
das Leistungshindernis von uns zu vertreten ist. |
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Verzögert sich die Lieferzeit aus einem von uns zu vertretenden
Umstand, so kann der Besteller Rechte aus Lieferverzug erst
geltend machen, wenn er uns zuvor erfolglos eine Nachfrist von 2
Wochen gesetzt hat. |
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Nach Ablauf der Nachfrist haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der
Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. |
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Wir haften nach Ablauf der Nachfrist gem. Abs. 6 auch nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretenden
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht. In diesem Falle ist aber die
Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. |
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Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben
vorbehalten. |
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§ 5 Gefahrenübergang |
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Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur,
den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person oder Anstalt auf den Besteller über.
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Ist Lieferung der Sache vereinbart, erfolgt die Lieferung an den
vereinbarten Ort. Die Entladung der Ware ist Sache des
Bestellers. Sie hat unverzüglich und sachgemäß nach Ankunft der
Ware am Bestimmungsort zu erfolgen. Sofern unsere Mitarbeiter
oder Beauftragte Hilfestellung leisten, handeln sie als
Erfüllungsgehilfen des Bestellers. |
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Verzögert der Besteller das Entladen der Ware aus von ihm zu
vertretenden Gründen, so hat er die durch Wartezeit und/ oder
Rücktransport entstehenden Kosten zu tragen. Weitergehende
gesetzliche Rechte oder Ansprüche unse-rerseits bleiben
unberührt. |
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Der Übergabe der Ware steht es gleich, wenn der Besteller im
Verzug der Annahme ist. |
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§ 6 Gewährleistung |
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Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Den Besteller
trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeit-punkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. |
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Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leisten wir zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Im Falle der Gewährleistung durch Nachbesserung
sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nachbesserung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, daß die Ware nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde. |
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner
Wahl berechtigt, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom
Vertrag zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringen Mängeln, steht
dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. |
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Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm
daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 1 dieser Bestimmung).
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Die Haftung für Glasbruch nach Übergabe der Ware an den
Besteller oder beim Versendungskauf an den Spediteur oder
Frachtführer ist ausgeschlossen, es sei denn der Glasbruch ist
von uns zu vertreten. |
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§ 7
Eigentumsvorbehalt |
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Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur
Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir nach Setzen einer angemessenen Frist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache
zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen. |
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Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf
die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Sache unverzüglich
anzuzeigen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen.
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Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät,
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. |
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Die Verarbeitung, Bearbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch
den Besteller erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Wird
die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag
einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie
für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. |
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Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen un-trennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich Mehr-wertsteuer) zu
den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache
des Bestellers als die Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Gleiches gilt, sofern der Besteller die Kaufsache mit einem
Bauwerk untrennbar verbindet. |
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Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung
unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der
Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
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Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. |
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§ 8
Haftungsbeschränkungen |
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch unsere
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften
wir nicht. |
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
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Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im
Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
Verlust des Lebens des Bestellers. |
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§ 9 Gerichtsstand -
Erfüllungsort |
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Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt,
den Besteller auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz
gerichtlich zu verklagen. |
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. |
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. |
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fair
windows Vertrieb |