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Allgemeine Geschäfts –
und Lieferbedingungn
(AGB) |
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§ 1 Allgemeines |
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Die Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsverbindungen. |
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Unsere Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers
werden nicht anerkannt, es sei denn, wir
haben ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Bestellers
die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen. |
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§ 2 Vertragsschluß |
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Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Technische Änderungen sowie Änderungen
in Form, Farbe und Gewicht bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
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Mit der Bestellung einer Ware erklärt
der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Angebot innerhalb
von 2 Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Die Annahme erfolgt
schriftlich in Form einer
Auftragsbestätigung. |
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Für den Umfang der Leistung ist
ausschließlich unsere
Auftragsbestätigung maßgebend.
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Der Vertragsschluß erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den
Fall, daß die Nichtbelieferung nicht von
uns zu vertreten ist. Der Kunde wird
über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich unterrichtet. Die
Gegenleistung, sofern bereits erbracht,
wird unverzüglich zurückerstattet.
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§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen |
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Soweit sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise "ab Werk" bzw. "ab Lager"
einschließlich Verpackung. Wir behalten
uns das Recht vor, unsere Preise
entsprechend zu ändern, wenn nach
Abschluß des Vertrages Kostensenkungen
oder Kostenerhöhungen, insbesondere
aufgrund von Tarifabschlüssen oder
Materialpreisänderungen eintreten. Diese
werden wir auf Verlangen dem Besteller
nachweisen. |
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Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht
in unserem Preis eingeschlossen; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. |
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis
netto (ohne Abzug) innerhalb von 30
Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig. Es gelten die gesetzlichen
Regeln betreffend den Zahlungsverzug.
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Die Annahme von Schecks und Wechseln
erfolgt ausschließlich erfüllungshalber
und nur, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde. Bei Zahlung mit
Schecks und Wechseln gilt die Schuld
erst mit der vollständigen und
endgültigen Einlösung als ausgeglichen.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller
nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. |
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§ 4 Lieferzeit |
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Die von uns in der Auftragsbestätigung
angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn
der Besteller das seinerseits
Erforderliche zur Klärung aller
technischen Fragen getan hat.
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Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des
Bestellers voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
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Gerät der Besteller in Annahmeverzug
oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns insoweit
entstandenen Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. |
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Liegen die Voraussetzungen von Absatz 3
vor, so geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Besteller über, indem
dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist. |
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Kann die in der Auftragsbestätigung
genannte Lieferzeit aufgrund höherer
Gewalt, Mobilmachung, Krieg - auch
zwischen fremden Staaten -, politischen
Umwälzungen, Aufruhr sowie lang
andauernden Streiks nicht eingehalten
werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dies gilt nicht, sofern
das Leistungshindernis von uns zu
vertreten ist. |
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Verzögert sich die Lieferzeit aus einem
von uns zu vertretenden Umstand, so kann
der Besteller Rechte aus Lieferverzug
erst geltend machen, wenn er uns zuvor
erfolglos eine Nachfrist von 2 Wochen
gesetzt hat. |
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Nach Ablauf der Nachfrist haften wir
nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Lieferverzug auf einer von
uns zu vertretenden vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung
beruht; ein Verschulden unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist
uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug
nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht,
ist unsere Schadenersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
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Wir haften nach Ablauf der Nachfrist
gem. Abs. 6 auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der von uns zu
vertretenden Lieferverzug auf der
schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht. In
diesem Falle ist aber die
Schadenersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
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Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte
des Bestellers bleiben vorbehalten.
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§ 5 Gefahrenübergang |
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Die Gefahr des zufälligen Unterganges
und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht mit Übergabe an den Kunden,
beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Sache an den Spediteur,
den Frachtführer oder an die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte
Person oder Anstalt auf den Besteller
über. |
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Ist Lieferung der Sache vereinbart,
erfolgt die Lieferung an den
vereinbarten Ort. Die Entladung der Ware
ist Sache des Bestellers. Sie hat
unverzüglich und sachgemäß nach Ankunft
der Ware am Bestimmungsort zu erfolgen.
Sofern unsere Mitarbeiter oder
Beauftragte Hilfestellung leisten,
handeln sie als Erfüllungsgehilfen des
Bestellers. |
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Verzögert der Besteller das Entladen der
Ware aus von ihm zu vertretenden
Gründen, so hat er die durch Wartezeit
und/ oder Rücktransport entstehenden
Kosten zu tragen. Weitergehende
gesetzliche Rechte oder Ansprüche
unse-rerseits bleiben unberührt.
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Der Übergabe der Ware steht es gleich,
wenn der Besteller im Verzug der Annahme
ist. |
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§ 6 Gewährleistung |
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Die Mängelrechte des Kunden setzen
voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Den Besteller trifft
die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den
Zeit-punkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. |
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Soweit ein Mangel der Kaufsache
vorliegt, leisten wir zunächst nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Im Falle der
Gewährleistung durch Nachbesserung sind
wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Nachbesserung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, daß die Ware nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort verbracht
wurde. |
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der
Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt
vom Vertrag zu verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringen Mängeln,
steht dem Besteller jedoch kein
Rücktrittsrecht zu. |
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Wählt der Besteller wegen eines Rechts-
oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein
Schadenersatzanspruch wegen des Mangels
zu. |
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr
ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn der Besteller uns den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer
1 dieser Bestimmung). |
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Die Haftung für Glasbruch nach Übergabe
der Ware an den Besteller oder beim
Versendungskauf an den Spediteur oder
Frachtführer ist ausgeschlossen, es sei
denn der Glasbruch ist von uns zu
vertreten. |
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§ 7 Eigentumsvorbehalt |
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Wir behalten uns das Eigentum an der
Kaufsache bis zur Begleichung aller
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung
vor. |
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Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir nach Setzen
einer angemessenen Frist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache
zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Bestellers -
abzüglich angemessener Verwertungskosten
- anzurechnen. |
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Der Besteller ist verpflichtet, uns
einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa
im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der
Sache unverzüglich anzuzeigen. Einen
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller
unverzüglich mitzuteilen. |
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Der Besteller ist berechtigt, die Ware
im ordentlichen Geschäftsgang zu
veräußern. Er tritt uns bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Besteller zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät, Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. |
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Die Verarbeitung, Bearbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller erfolgt stets in unserem Namen
und Auftrag. Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Rechnungsbetrag einschließlich
Mehrwertsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im übrigen das
gleiche wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache. |
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Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen
un-trennbar vermischt, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Rechnungsbetrag einschließlich
Mehr-wertsteuer) zu den anderen
vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt
der Vermischung. Erfolgt die Vermischung
in der Weise, daß die Sache des
Bestellers als die Hauptsache anzusehen
ist, so gilt als vereinbart, daß der
Besteller uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Besteller verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns.
Gleiches gilt, sofern der Besteller die
Kaufsache mit einem Bauwerk untrennbar
verbindet. |
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Der Besteller tritt uns auch die
Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die durch die
Verbindung der Kaufsache mit einem
Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen. |
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Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als
der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns. |
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§ 8 Haftungsbeschränkungen |
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten
beschränkt sich unsere Haftung auf den
nach Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch
unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten haften wir nicht.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
betreffen nicht Ansprüche des Bestellers
aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns
zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens des Bestellers. |
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Schadenersatzansprüche des Bestellers
wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns
zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder Verlust des
Lebens des Bestellers. |
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§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort |
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Ist der Besteller Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich - rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch an seinem
Wohn- oder Geschäftssitz gerichtlich zu
verklagen. |
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
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fair windows Vertrieb |